Erdbestattung


Rückblick

 

In unseren Breiten gibt es Bestattungsfunde der Neandertaler, welche bereits datieren auf 70.000 Jahre vor unserer

Zeitrechnung. Die Verstorbenen wurden dabei in Familien - oder Gemeinschaftsgräbern beigesetzt.

 

In der Antike sind aufwendige Bestattungszeremonien nachgewiesen; die Bestattungsrituale galten als Pflicht

gegenüber dem Verstorbenen und den Göttern. Die Bestattungen wurden dabei auf Friedhöfen außerhalb der

Städte vorgenommen.

 

Im Christentum war es der Wunsch der Menschen auch im Tod nahe den Heiligen und Reliquien zu sein, daher

wurden Friedhöfe in der Nähe von Kirchen angelegt und gelangten somit in die Städte.

 

Bedingt durch die katastrophalen hygienischen Zustände in den Städten aufgrund von Epidemien im Mittelalter

wie auch durch die Reformation im 16. Jahrhundert wurden viele Friedhöfe an den Stadtrand oder außerhalb der

Städte verlagert. Der Reformismus brachte es auch mit sich, dass nicht mehr allein der Verstorbene im Mittelpunkt

einer Bestattung stand, sondern dass diese auch die Hinterbliebenen mit einbezog. Und so entstand die bis heute

gepflegte Tradition einer Trauerfeier.

 

Mit der Aufklärung erfuhr dann die Bestattung eine Abkehr von streng religiösen Bestattungsritualen.

 

Übrigens, das Wort "Beisetzung" das auch oft für Bestattung verwendet wird, kennzeichnet eine religiöse motivierte

Erdbestattung.

 

Erdbestattung in Deutschland

 

In Deutschland müssen Erdbestattungen auf einem Friedhof vorgenommen werden oder auf einem als Friedhof

gewidmeten eingefriedeten Grundstück. Die Bestattung ist an Fristen gebunden die länderrechtlich geregelt sind.

Die Frist von 48 Stunden ist bundesweit der frühstmögliche Bestattungstermin. Diese Frist kann aber auch unter

bestimmten Umständen verkürzt oder verlängert werden, was einer behördlichen Genehmigung bedarf.

 

Der Sargzwang besteht in Deutschland nicht mehr. Dies kommt vorallem Moslimen entgegen. Doch die Zulassung

einer solchen Bestattung liegt im Verantwortungsbereich der Friedhofsträger, also der Kirchen und Gemeinden. Diese

entscheiden individuell.

 

Die Trauerfeier

 

Egal welche Bestattungsart Sie wählen, den Atmosphäre in der diese stattfinden soll können Sie selbst festlegen.

Da eine Bestattung im Rahmen einer Trauerfeier vorgenommen wird die dem Andenken an den Verstorbenen

wie auch dem Abschied der Hinterbliebenen Raum gibt, kann auf die Wünsche des Verstorbenen eingegangen

werden oder aber die Angehörigen oder Freunde und Bekannten setzten entsprechende Vorstellungen um.

Behilflich kann dabei der Bestatter sein. Gesetzliche Regelungen gibt es dazu keine.