Feuerbestattung


Rückblick

 

Diese Bestattungsform ist schon in der Ur- und Frühgeschichte nachweisbar und wird dort als Brandbestattung

bezeichnet. Die Asche wurde in Urnen oder größeren Vasen verwahrt und dem Grab Beigaben hinzugefügt.

 

In der griechischen Antike war diese Bestattungsform eher den wohlhabenden Kreisen vorbehalten. In Athen

wurde diese Bestattungsform auch bei Epidemien gewählt als auch für den Rücktransport gefallender Krieger

an ihren Heimatort. In der römischen Epoche hielten sich Feuer- und Erdbestattungen die Waage. Zunächst wieder

nur reichen Römern vorbehalten wurde diese Bestattungsform im 3. Jahrhundert auch unter den anderen

Bevölkerungsgruppen üblich.

 

Mit der Verbreitung des Christentums wurde diese Besattungsform rückläufig. Es ist nicht endgültig geklärt

warum aber er ist höchstwahrscheinlich im Auferstehungsglauben zu suchen. Im Jahr 786 wurde diese gänzlich

verboten.

 

In Europa fand die erst Feuerbestattung der Neuzeit 1752 in Östereich statt und in Deutschland im Jahre 1874.

Die Feuerbestattung rückte wieder mehr in den Vordergrund. Dies hing auch damit zusammen, dass Erdbestattungen

in bewohnten Gebieten (in Preußen) untersagt wurden, die Ärzteschaft sie als hygienische Bestattungsform

propagierte, die Arbeiterverbände in ihr eine kostengünstige Bestattungsform sahen und sie durch aregliöse

Verbände angepriesen wurde.

 

Die katholische Kirche empfielt die Erdbestattung, die evangelische Kirche steht der Feuerbestattung tolerant

gegenüber, die orthodoxe Kirche lehnt diese weiterhin ab - doch sie kommt vereinzelt vor. Im Judentum und im

Islam ist diese Bestattungsform grundsätzlich verboten. In der Bahai Religion, im Buddismus und im Hinduismus

ist sie die übliche Bestattungsweise.

 

Gesetzlich geregelt wurde in Deutschland die Feuerbestattung erst 1934 und einige Regelungen aus dieser Zeit

sind auch heute noch in den gültigen Bestattungsgesetzen wiederzufinden.

 

Feuerbestattung in Deutschland

 

Die Feuerbestattung bedarf in Deutschland einer gesonderten Genehmigung, insbesondere da zweifelsfrei die

Identität und Todesursache des Verstorbenen feststehen müssen. Daher erfolgt eine Bestätigung dessen zweimal.

Da in Deutschland für Feuerbestattungen eine Sargpflicht besteht, ist ein solcher zwingend notwendig. Nach der

Kremierung wird die Asche des Verstorbenen in einer Aschenkapsel verschlossen. Auf dem Deckel wird der

Name, das Geburts- und Todesdatum sowie das Datum der Kremierung nebst der Identifikationsnummer eingeprägt.

Diese Aschenkapsel wird dann in eine Schmuckurne oder in ein anders Behältnis eingesetzt, welches der schlicht

gehaltenen Aschekapsel ein würdevolles Aussehen gibt.

 

In Deutschland wird die Aschekapsel an den Bestatter übergeben. Einzig in einigen Bundesländern darf diese

- aber zum Transport an den Besattungsort - auch an die Angehörigen ausgehändigt werden.

 

In der Schweiz, beispielsweise, können die Angehörigen die Asche auch zu Hause aufbewahren oder verstreuen.

In Deutschland besteht Friedhofszwang, daher ist ein Verstreuen so nicht möglich - auper in einigen wenigen

Bundesländern. Nunmehr ist aber auch möglich die Bestattung der Asche im Wurzelbereich eines Baumes

in einem Wald (Bestattungswald) vorzunehmen. Darüber hinaus ist auch eine Seebestattung möglich.

 

Die Trauerfeier

 

Egal welche Bestattungsart Sie wählen, den Atmosphäre in der diese stattfinden soll können Sie selbst festlegen.

Da eine Bestattung im Rahmen einer Trauerfeier vorgenommen wird die dem Andenken an den Verstorbenen

wie auch dem Abschied der Hinterbliebenen Raum gibt, kann auf die Wünsche des Verstorbenen eingegangen

werden oder aber die Angehörigen oder Freunde und Bekannten setzten entsprechende Vorstellungen um.

Behilflich kann dabei der Bestatter sein. Gesetzliche Regelungen gibt es dazu keine.