Erklärung zu der im Internet veröffentlichten Aussage der Verbraucherzentrale Berlin zu dem                     Unternehmen                      Florian Münter Bestattungen

 

Die Verbraucherzentrale Berlin hat im Jahr 2023 auf ihrer Webseite mitgeteilt, dass sie gegen mein Unternehmen,
Florian Münter Bestattungen, eine Unterlassungsklage eingereicht hat. In der Mitteilung wird darauf hingewiesen, dass die Klage
vor dem Kammergericht Berlin anhängig ist.

Der Inhalt ist rechtlich korrekt, doch lässt er in seiner Kürze viel Raum für Spekulationen. Aus diesem Grund möchte ich mit dieser
Erklärung die Möglichkeit nutzen, den Sachverhalt auch aus meiner Sicht darzustellen.

Worum geht es?

 

Die Verbraucherzentrale Berlin beanstandet eine Klausel im Bestattungs-Vorsorge-Vertrag, der bei meinem Unternehmen abgeschlossen
werden kann. In der Mitteilung auf ihrer Webseite verweist ein Link auf ein PDF-Dokument. In diesem wird auf einen konkreten Passus
in dem Bestattungs-Vorsorge-Vertrag Bezug genommen.

Dieser lautet wie folgt:

"Bei den in der Anlage zum Bestattungs-Vertrag angegebenen Preisen handelt es sich um Tagespreise, die genau wie die städtischen
Gebühren ggf. Schwankungen unterworfen sind. Es gelten immer die beim Tod der zu bestattenden Person gültigen Preise."

Ich, Florian Münter, möchte dazu Folgendes ausführen:

 

 

Mein Unternehmen bietet eine Dienstleistung an: die Durchführung einer Bestattung. Dafür kaufe ich entsprechende Waren ein und/oder
beauftrage Dienstleistungen bei Dritten; auch erbringe ich selbst weitere Dienstleistungen (neben der Organisation der eigentlichen Bestattung).

Ein Bestattungs-Vorsorge-Vertrag wird in der Regel Jahre vor dem Versterben einer Person abgeschlossen. Er dient dazu, selbst vorzusorgen,
dass die Bestattung nach den eigenen Vorstellungen erfolgt. Außerdem sollen die Hinterbliebenen finanziell bei den Kosten unterstützt werden,
die mit einer Beerdigung verbunden sind.

Niemand kann alle Entwicklungen Jahre im Voraus vorhersehen

 

 

Zum Zeitpunkt, an dem ein Bestattungs-Vorsorge-Vertrag abgeschlossen wird, kann niemand vorhersagen, was die nächsten Jahren bringen
werden. Es ist zum Beispiel möglich, dass:

 

  • ein Bundesland die Gebühren für seinen Service bei Standesämtern oder städtischen Friedhöfen ändert,
  • die Kirchen die Gebühren für die Nutzung ihrer Friedhöfe ändern oder
  • die Inflationsrate innerhalb von Jahren außergewöhnlich stark steigt.

Oder schauen wir auf ganz aktuelle Beispiele:

Niemand konnte vorhersehen, dass es in der Ukraine einen Krieg geben würde, der Auswirkungen auf die Energiepreise in Deutschland hat
und auch die Preise für Bestattungen in die Höhe treibt. So sind, zum Beispiel, Abholung und Kühlung des Verstorbenen teurer geworden sowie
die Herstellung eines Sarges und der Blumenschmuck.

Auch konnte niemand im Voraus wissen, dass es eine Pandemie geben würde. Diese hat ebenfalls zu einem Preisanstieg geführt - zum Beispiel
bedingt durch die zusätzlichen Schutzmaßnahmen bei der Abholung und Einsargung des Verstorbenen.

Da niemand solche oder ähnliche Ereignisse voraussehen kann, ist es beim Abschluss eines Bestattungs-Vorsorge-Vertrages nur möglich,
sich an den aktuellen Preisen zu orientieren. Hierzu dient die Anlage zum Vorsorgevertrag. Es wird hier angegeben, welche Leistungen der
Auftraggeber wünscht und was diese derzeit kosten.

Aus meiner Sicht, wäre eine Einkalkulation von eventuellen Preisanstiegen unseriös, da diese nicht bezifferbar sind und dazu führen, dass
derjenige, der den Vertrag abschließt, unnötig finanziell belastet wird.

Das Phänomen von Preisanpassungen betrifft nicht nur     Florian-Münter-Bestattungen

 

 

An den oben genannten Beispielen ist zu erkennen: Eine Preisbildung unterliegt vielen Gegebenheiten und oft hat derjenige, der die Preise bildet,
keine Einfluss darauf, weil sie ihm von außen diktiert werden.

Dies spiegelt sich auch darin wider, dass erst von drei Jahren das Land Berlin die Unkostenpauschale für Bestattungen (sogenannte
Sozialbestattungen für Menschen mit begrenzten finanziellen Mitteln) von 750,00 Euro auf 1.570,00 Euro erhöht hat - wobei in dieser Pauschale
die Friedhofsgebühren sowie die Kosten für das Krematorium nicht enthalten sind. Abgedeckt sind, zum  Beispiel, die Kosten für den Sarg,
die Urne, den Blumenschmuck, den Redner und die Musik sowie der Transport des Verstorbenen.

An der erhöhten Pauschale lässt sich ablesen, dass sich auch das Land Berlin genötigt sah, die Preise anzupassen.

Die Hinterbliebenen können den Bestatter, trotz Vertrag, frei wählen!

 

 

Im Sterbefall erfolgt ein Gespräch mit den Hinterbliebenen, in welchem die Wünsche für die Bestattung im Einzelnen erläutert werden.
Am Ende dieses Gesprächs gibt der Bestatter den Preis an, den er für die Bestattung aktuell verlangen würde. Die Hinterbliebenen können
sich andere Angebote einholen und dann entweder in eine neue Preisverhandlung mit dem Bestatter eintreten oder sich an einen anderen Bestatter
wenden.

Erst wenn die Hinterbliebenen ihre Wünsche und den Preis für die Bestattung in dem zu erteilenden Auftrag widergespiegelt sehen, erteilen sie

eine Auftragsbestätigung und eine Vollmacht (für die Erledigung der administrativen Angelegenheiten).

Ich bin immer bemüht, die Wünsche meiner Klientinnen und Klienten zu erfüllen!

 

Wenn ein geliebter Mensch stirbt, möchte ich den Hinterbliebenen ermöglichen, in Ruhe zu trauern. Ich trage Sorge dafür, dass alle
Angelegenheiten geregelt werden, höre zu und versuche, jeden Wunsch zu erfüllen.

Dass es als Außenstehender schwierig sein kann, die Entwicklungen der Preise im Detail nachzuvollziehen, verstehe ich.

Was ich aber gern betonen möchte: Mit der von der Verbraucherzentrale Berlin kritisierten Formulierung geht es mir in keiner Weise darum,
mich selbst auf Kosten der Hinterbliebenen zu bereichern. Die Passage:

"Bei den in der Anlage zum Bestattungs-Vorsorge-Vertrag angegebenen Preisen handelt es sich um Tagespreise, die genau wie die städtischen
Gebühren ggf. Schwankungen unterworfen sind. Es gelten immer die beim Tod der zu bestattenden Person gültigen Preise."

bedeutet auch: Schwankungen sind in beide Richtungen möglich. Falls die Preise sinken, kann es sogar eine Auszahlung an die Hinterbliebenen
geben. Nur Planen lässt sich das aus den genannten Gründen nicht.

Bei Fragen bin ich gerne für Sie da.