Seebestattung


 

 

"Auf dem Meer gibt es keine Grabsteine. Geschichte und Gedächnis gründen sich auf das Einschreiben,

aber auf diesem Element lässt sich nichts schreiben. Den Ort seiner Toten hält es nicht fest, es schließt sich

über ihm, und ein grenzenloses Grab bleibt vom Menschen unbezeichnet." (Robert Harrison)

 

 

Aus der Historie gesehen hatte die Seebestattung vor allem praktische Aspekte. Sie war eine Notbestattung.

In der Segelschifffahrt - also bis ins 19. Jahrhundert hinein - mussten Verstorbene, Besatzungsmitglieder wie

auch Passagiere, dem Meer übergeben werden. Dies war schon aus hygienischen Gründen notwendig, da eine

Aufbewahrung der sterblichen Überreste, unter den damaligen Voraussetzungen an Bord, bis zum Ankunftsort

nicht möglich war.

 

Der Verstorbene wurde in ein Segeltuch genäht und beschwert. Der Kapitän hielt vor der versammelten Mannschaft

eine Ansprache, die Flagge wurde auf Halbmast gesetzt und der Verstorbene dem Meer übergeben. Diese Form

der Bestattung gibt es auch heute noch unter bestimmten Bedingungen. Diese sind im Seemannsgesetz festgelegt

und betreffen die Marine wie auch die Handelsmarine. Daneben dürfen auch einige nicht-gewerblich maritime

Organisationen diese Form der Bestattung durchführen (Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger,

Lotzenbruderschaft, Bundespolizei See und die Wasserschutzpolizei).

 

Abgesehen von diesen Ausnahmen, wird i. d. R. der Verstorbene in einer Kühlvorrichtung an Bord behalten bis

zum Erreichen des nächsten Hafens. Nur wenn dies nicht möglich ist, hat der Kapitän für eine angemessene

Bestattung zu sorgen.

 

Heute ist die Seebestattung - als Urnenbeisetzung im Meer - eine Form der Naturbestattung, für die die

Bestattungspflicht auf Friedhöfen (so genannter Friedhofszwang) nicht gilt.

In Deutschland wurde sie erstmals 1934 behördlich ermöglicht. Die Anfänge der regulären Seebestattung in der

Bundesrepublik Deutschland, datieren aus den 1970-iger Jahren. Andere Formen der Bestattung im Wasser - wie

im Ausland - z. B. in einem Bach, Fluss oder in einem See, sind in Deutschland z. Zt. noch nicht möglich.

 

In Deutschland erfolgt eine Seebestattung i. d. R. in dafür speziell ausgewiesenen Gebieten in der Nord- und Ostsee.

Prinzipiell ist sie aber auch in anderen Meeren möglich. Neben verschiedenen gesetzlichen Vorschriften die

eingehalten werden müssen, muss der Verstorbene die Seebestattung gewünscht haben. Dies hat er entweder selbst

schriftlich festgelegt oder es wird von den Hinterbliebenen erklärt. Wenn dies von den Hinterbliebenen erklärt wird,

so muss in einigen Bundesländern, die Verbundenheit des Verstorbenen mit dem Meer nachgewiesen werden. Dies

kann geschehen durch einen Sportboot- oder Segelschein o. ä..

 

Ablauf

 

Nach einer eventuell schon erfolgten Trauerfeier, wird die Urne in die gewünschte Küstenregion überführt. Die

Seebestattung selbst wird von einer Reederei durchgeführt und auf einem speziell ausgestatteten Schiff vollzogen.

Die Bestattung findet außerhalb der - Drei-Meilen-Zone statt und es dürfen nur Urnen verwendet werden, die sich

im Wasser selbst auflösen.

 

Während der Fahrt wird die Urne an einem Ort an Bord aufbewahrt - z. B. im Salon oder einem geschützten Bereich

an Deck. Ist das Schiff an dem Ort der Beisetzung angelangt, obliegt es dem Kapitän die Urne an das Meer zu übergeben.

Die Urne wird an einem Tau herabgelassen. Es gibt verschiedene Rituale die dabei ausgeübt werden, so dass Hissen

der Flaggen, eine musikalische Untermalung, das Läuten der Schiffsglocke oder das Ertönen der Schiffspfeife. Wenn

die Schiffsglocke achtmal geschlagen hat. dann ist die Wache zu Ende, dies bedeutet, dass das irdische Lebensende

erreicht ist. Einzelne Blumen und Blätter können als "Letzen Gruß" ins Meer gestreut werden. Kränze mit Schleifen

und Blumengebinde sind leider - aus ökologischen Gründen - nicht erlaubt. Auf Wunsch kann den Hinterbliebenen

ein Dokument mit dem Datum und den genauen Koordinaten der Bestattung übergeben werden. Im Übrigen, diese

Bestattungsform ist auch anonym möglich.

 

Die Zeromonien können von Reederei zu Reederei unterschiedlich sein, auch ist zu unterscheiden ob es sich um eine

begleitete Überfahrt oder um eine unbegleitete Übefahrt (anonyme Bestattung) handelt.

 

Bei einer Seebestattung ist ein Bestattungs- oder Erinnerungsort nicht gegeben. In bestimmten Meeresgebieten

- wie in der Kieler Bucht, der Lübecker Bucht sowie Büsum werden aber jährlich Gedenkgottesdienste und

Gedenkfahrten zur Beisetzungeposition angeboten. In einigen Gemeinden gibt es auch Gedenkstätten für

Seebestattungen.

 

Die Trauerfeier

 

 

Egal welche Bestattungsart Sie wählen, den Atmosphäre in der diese stattfinden soll können Sie selbst festlegen.

Da eine Bestattung im Rahmen einer Trauerfeier vorgenommen wird die dem Andenken an den Verstorbenen

wie auch dem Abschied der Hinterbliebenen Raum gibt, kann auf die Wünsche des Verstorbenen eingegangen

werden oder aber die Angehörigen oder Freunde und Bekannten setzten entsprechende Vorstellungen um.

Behilflich kann dabei der Bestatter sein. Gesetzliche Regelungen gibt es dazu keine.