Seebestattung
"Auf dem Meer gibt es keine Grabsteine. Geschichte und Gedächnis gründen sich auf das Einschreiben,
aber auf diesem Element lässt sich nichts schreiben. Den Ort seiner Toten hält es nicht fest, es schließt sich
über ihm, und ein grenzenloses Grab bleibt vom Menschen unbezeichnet." (Robert Harrison)
Aus der Historie gesehen hatte die Seebestattung vor allem praktische Aspekte. Sie war eine Notbestattung.
In der Segelschifffahrt - also bis ins 19. Jahrhundert hinein - mussten Verstorbene, Besatzungsmitglieder wie
auch Passagiere, dem Meer übergeben werden. Dies war schon aus hygienischen Gründen notwendig, da eine
Aufbewahrung der sterblichen Überreste, unter den damaligen Voraussetzungen an Bord, bis zum Ankunftsort
nicht möglich war.
Der Verstorbene wurde in ein Segeltuch genäht und beschwert. Der Kapitän hielt vor der versammelten Mannschaft
eine Ansprache, die Flagge wurde auf Halbmast gesetzt und der Verstorbene dem Meer übergeben. Diese Form
der Bestattung gibt es auch heute noch unter bestimmten Bedingungen. Diese sind im Seemannsgesetz festgelegt
und betreffen die Marine wie auch die Handelsmarine. Daneben dürfen auch einige nicht-gewerblich maritime
Organisationen diese Form der Bestattung durchführen (Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger,
Lotzenbruderschaft, Bundespolizei See und die Wasserschutzpolizei).
Abgesehen von diesen Ausnahmen, wird i. d. R. der Verstorbene in einer Kühlvorrichtung an Bord behalten bis
zum Erreichen des nächsten Hafens. Nur wenn dies nicht möglich ist, hat der Kapitän für eine angemessene
Bestattung zu sorgen.
Heute ist die Seebestattung - als Urnenbeisetzung im Meer - eine Form der Naturbestattung, für die die
Bestattungspflicht auf Friedhöfen (so genannter Friedhofszwang) nicht gilt.
In Deutschland wurde sie erstmals 1934 behördlich ermöglicht. Die Anfänge der regulären Seebestattung in der
Bundesrepublik Deutschland, datieren aus den 1970-iger Jahren. Andere Formen der Bestattung im Wasser - wie
im Ausland - z. B. in einem Bach, Fluss oder in einem See, sind in Deutschland z. Zt. noch nicht möglich.
In Deutschland erfolgt eine Seebestattung i. d. R. in dafür speziell ausgewiesenen Gebieten in der Nord- und Ostsee.
Prinzipiell ist sie aber auch in anderen Meeren möglich. Neben verschiedenen gesetzlichen Vorschriften die
eingehalten werden müssen, muss der Verstorbene die Seebestattung gewünscht haben. Dies hat er entweder selbst
schriftlich festgelegt oder es wird von den Hinterbliebenen erklärt. Wenn dies von den Hinterbliebenen erklärt wird,
so muss in einigen Bundesländern, die Verbundenheit des Verstorbenen mit dem Meer nachgewiesen werden. Dies
kann geschehen durch einen Sportboot- oder Segelschein o. ä..
Ablauf
Nach einer eventuell schon erfolgten Trauerfeier, wird die Urne in die gewünschte Küstenregion überführt. Die
Seebestattung selbst wird von einer Reederei durchgeführt und auf einem speziell ausgestatteten Schiff vollzogen.
Die Bestattung findet außerhalb der - Drei-Meilen-Zone statt und es dürfen nur Urnen verwendet werden, die sich
Während der Fahrt wird die Urne an einem Ort an Bord aufbewahrt - z. B. im Salon oder einem geschützten Bereich
an Deck. Ist das Schiff an dem Ort der Beisetzung angelangt, obliegt es dem Kapitän die Urne an das Meer zu übergeben.
Die Urne wird an einem Tau herabgelassen. Es gibt verschiedene Rituale die dabei ausgeübt werden, so dass Hissen
der Flaggen, eine musikalische Untermalung, das Läuten der Schiffsglocke oder das Ertönen der Schiffspfeife. Wenn
die Schiffsglocke achtmal geschlagen hat. dann ist die Wache zu Ende, dies bedeutet, dass das irdische Lebensende
erreicht ist. Einzelne Blumen und Blätter können als "Letzen Gruß" ins Meer gestreut werden. Kränze mit Schleifen
und Blumengebinde sind leider - aus ökologischen Gründen - nicht erlaubt. Auf Wunsch kann den Hinterbliebenen
ein Dokument mit dem Datum und den genauen Koordinaten der Bestattung übergeben werden. Im Übrigen, diese
Bestattungsform ist auch anonym möglich.
Die Zeromonien können von Reederei zu Reederei unterschiedlich sein, auch ist zu unterscheiden ob es sich um eine
begleitete Überfahrt oder um eine unbegleitete Übefahrt (anonyme Bestattung) handelt.
Bei einer Seebestattung ist ein Bestattungs- oder Erinnerungsort nicht gegeben. In bestimmten Meeresgebieten
- wie in der Kieler Bucht, der Lübecker Bucht sowie Büsum werden aber jährlich Gedenkgottesdienste und
Gedenkfahrten zur Beisetzungeposition angeboten. In einigen Gemeinden gibt es auch Gedenkstätten für
Seebestattungen.
Die Trauerfeier
Egal welche Bestattungsart Sie wählen, den Atmosphäre in der diese stattfinden soll können Sie selbst festlegen.
Da eine Bestattung im Rahmen einer Trauerfeier vorgenommen wird die dem Andenken an den Verstorbenen
wie auch dem Abschied der Hinterbliebenen Raum gibt, kann auf die Wünsche des Verstorbenen eingegangen
werden oder aber die Angehörigen oder Freunde und Bekannten setzten entsprechende Vorstellungen um.
Behilflich kann dabei der Bestatter sein. Gesetzliche Regelungen gibt es dazu keine.